Rahmendaten
Tipp: Tragen Sie Brutto-Monatsgehalt je Beschäftigung ein → wird automatisch berechnet.
Beschäftigungszeiträume
0 gültige Einträge · 1 gesamt#Bezeichnung / ArbeitgeberVonBisBefristungBrutto/MonatTage (in RF)
1.
€
–
1.
€
Urlaubsabgeltungen
Einmalzahlungen bei Vertragsende – zählen als Arbeitsentgelt (§ 14 SGB IV)
Keine Urlaubsabgeltungen eingetragen.
Urlaubsabgeltungen zählen zum beitragspflichtigen Brutto-Arbeitsentgelt und können die Entgeltgrenze beeinflussen.
Dieses Tool dient der Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung.
Maßgeblich ist die Prüfung durch die zuständige Agentur für Arbeit nach § 142 SGB III.